Zuerst braucht man die behördliche Erlaubnis; den Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Untere Fischereibehörde auf Antrag aus.

Dazu muss die Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde abgelegt werden.

Mitglied im Verein "Petri Heil" e. V. kann jeder Bürger werden der das 12. Lebensjahr vollendet hat, sowie bereit ist, die Satzung und die Haus- und Gewässerordnung anzuerkennen.

Der Aufnahmeantrag hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Er muss den Namen, das Geburtsjahr, den Geburtsort und die Wohnanschrift enthalten.

Der Aufnahmeantrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

Laut Beschluss unserer Satzung haben wir folgende Beitragssätze festgelegt:

Aufnahmegebühr für Angler 60,- €
Vollzahler 70,- €
Schüler 20,- €
Rentner vor dem 01.01.2000 40,- €
Rentner ab dem 01.01.2000 40,- €
Azubi 40,- €
Passives Mitglied 20,- €

 

Schlüsselpfand (Kaution) bei Neuaufnahme eines  Mitgliedes in Höhe von 50,- €

wird bei Austritt zurückerstattet
 

Der Aufnahmeantrag


Satzung des Vereins

Haus- und Gewässerordnung des Vereins